AGB

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Version 1.0 | Datum: 1 Januar 2026 | Ort: 4912 Aarwangen

Vertragsinhalt

Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die artgerechte Betreuung von Haustieren durch die Nicole’s Hundepension gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung seitens des Tierhalters.

Pflichten der Hundebetreuung

Nicole’s Hundepension verpflichtet sich, mit grosser Bemühung für das Tier zu sorgen und sich nach den individuellen Bedürfnissen des Tieres zu richten. Dazu gehören nebst der Fütterung, die Reinigung und die gesundheitliche Überwachung des Tieres.

Sollte die Tierpflegerin/der Tierpfleger innerhalb der Betreuungszeit erkranken, so hat sie/er eine Vertretung ihrer/seiner Wahl zu stellen, die die Betreuung an Ihrer/seiner Stelle übernimmt.

Pflichten des Tierhalters

Der Tierhalter verpflichtet sich, genügend Futter, Zubehör und Einstreu zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht ausreichen, ist der Tierhalter dazu verpflichtet, die Kosten für zusätzlich benötigtes Material zu begleichen.

Der Tierhalter verpflichtet sich, der Nicole’s Hundepension sämtliche Krankheiten, Allergien und sonstige Besonderheiten seines Tieres rechtzeitig und unaufgefordert mitzuteilen, insbesondere dann, wenn es sich um Erkrankungen mit Ansteckungsgefahr handelt.

Der Tierhalter verpflichtet sich, genaue Anweisungen zur Führung und Pflege des Tieres zu geben sowie über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten und sonstigen Eigenschaften des Tieres aufzuklären.

Bei Tierbetreuung am Wohnort des Tierhalters: Wird vom Tierhalter ein falscher (Haus-) Schlüssel mitgegeben, müssen die Kosten für den Schlüsseldienst sowie die dadurch entstandene Wartezeit vollumfänglich vom Tierhalter übernommen werden. Ist die Ausführung des Auftrags gar nicht erst möglich, sind die vereinbarten Kosten vollumfänglich zu begleichen.

Gesundheits- und Identifikationsvoraussetzungen

  1. Der Hund muss eindeutig identifizierbar und mit einem Mikrochip versehen sein.
  2. Der Hund muss über einen gültigen Heimtierausweis (CH- oder EU-Heimtierpass) verfügen, der auf Verlangen vorzulegen ist.
  3. Der Hund muss vollständig geimpft sein, insbesondere gegen Tollwut und Zwingerhusten (Bordetella bronchiseptica und Parainfluenza). Der Impfstatus ist durch den Heimtierausweis nachzuweisen.
  4. Der Halter verpflichtet sich, den Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten zu übergeben. Sollte der Hund Anzeichen einer Erkrankung zeigen, ist der Betreiber der Hundebetreuung umgehend zu informieren.

Krankheits- oder Verletzungsfall des Tieres

Der Tierhalter ist damit einverstanden, dass Nicole’s Hundepension im Notfall den Tierarzt aufsucht, sollte eine telefonische Rücksprache mit ihm zeitlich nicht möglich sein.

Die Kosten für den Transport und die Behandlung des Tieres werden vollumfänglich vom Tierhalter übernommen.

Wird eine Operation erforderlich, ist Nicole’s Hundepension zur Entscheidung bevollmächtigt.

Im Todesfall des Tieres

Nicole’s Hundepension verpflichtet sich zur sorgfältigen Pflege und Betreuung des Tieres. Das Tier wird mit viel Liebe und Respekt behandelt. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall etc. versterben, schuldet Nicole’s Hundepension dem Tierhalter keine Entschädigung.

Nichtabholung des Tieres

Falls das Tier ohne Benachrichtigung nicht innert 7 Tagen nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abgeholt wird, gehen sämtliche Eigentums- und Besitzansprüche an Nicole’s Hundepension, damit das Tier an ein Tierheim abgegeben werden kann. Die daraus entstehenden Kosten werden vollumfänglich dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

Verspätete Abholung des Tieres

Wird das Tier unbegründet zu spät abgeholt, wird ein Zuschlag von 50% auf die vereinbarte Stundenpauschale gerechnet.

Vergütung

Die Preise richten sich nach den auf der Webseite von der Nicole’s Hundepension veröffentlichten Preisliste. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Kosten der Tierbetreuung sind bei Vertragsunterzeichnung als Vorauszahlung zu begleichen.

Annulation

Die Buchung unserer Dienstleistungen kann bis 7 Tage im Voraus kostenfrei annulliert werden.

Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, fallen 50% der vereinbarten Kosten an.

Anspruch auf Rückerstattung

Der Kunde hat bei jeglicher in Anspruch genommener Dienstleistung keinen Anspruch auf Rückerstattung der angefallenen Kosten.

Haftung

Jegliche Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Die Haftung der Nicole’s Hundepension ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere haftet Nicole’s Hundepension nicht für Verletzungen des Tieres, die u.a. durch den Aufenthalt entstehen können, für auftretende Erkrankungen des Tieres während und nach der Betreuungszeit, Parasitenbefall sowie für Schäden an mitgebrachten Gegenständen wie Leinen, Halsbänder etc.

Für Schäden, die das Tier am Eigentum der Nicole’s Hundepension oder am Eigentum Dritter anrichtet, haftet der Tierhalter oder dessen Haftpflichtversicherung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien das ordentliche Gericht Bern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck so gut wie möglich entspricht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.

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